Projekt Beschreibung

Krankenversicherung

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden von Ihrem Arzt verordnet und müssen von der Krankenkasse genehmigt werden. Für die ersten 28 Behandlungstage im Kalenderjahr fällt eine Zuzahlung von max. 10% der Rechnungssumme und eine Pauschale für die Verordnung von 10 € an. Danach sind die Leistungen der Behandlungspflege bis Jahresende zuzahlungsfrei. Die Rechnung für die Zuzahlung erhalten Sie direkt von der Krankenkasse.

Behandlungspflege – mögliche Leistungen:

Die Leistungen können vorübergehend oder auch auf Dauer verordnet werden.

  • Medikamente verabreichen / Wochenbox füllen

  • Blutzuckermessungen und Insulininjektion

  • Einreibungen

  • Wundversorgung und Verbände

  • Kompressionstherapie

  • Künstliche Ernährung mittels Sonde

Unterstützungspflege

Ist die Selbstständigkeit zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Erkrankung noch nicht wieder hergestellt, bieten wir vorrübergehende Pflegeeinsätze an. Bis zu zweimal täglich kümmern sich unsere Pflegefachkräfte um Sie, unterstützen bei der täglichen Körperpflege, bereiten das Frühstück und erledigen kleinere hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie alle notwendigen Maßnahmen der Behandlungspflege.